[ Auszug: (1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen
werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben
verweigern. ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]